Verfassungsartikel betreffend Rundspruch und Fernsehen

03.03.1957
Bundesbeschluss über die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 36bis betreffend Rundspruch und Fernsehen
42,8 % Ja Abgelehnt Stimmbeteiligung 53,0 %
Ja 42,8 % 57,2 % Nein
Offizielles Gesamtresultat (Swissvotes)
Ständemehr10½ Ja11½ Nein
Parteiparolen SVPSPFDPDie Mitte

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