Gesetz zur Arbeitszeit bei den Eisenbahnen

31.10.1920
Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten
57,1 % Ja Angenommen Stimmbeteiligung 68,1 %
Ja 57,1 % 42,9 % Nein
Offizielles Gesamtresultat (Swissvotes)
BundesratZur Annahme empfohlen
Parteiparolen SVPSPFDPDie Mitte

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