Strafrechtsrevision (innere Sicherheit und bedingter Strafvollzug)
24.09.1922
Bundesgesetz betreffend Abänderung des Bundesstrafrechts vom 4. Februar 1853 in bezug auf Verbrechen gegen die verfassungsmässige Ordnung und innere Sicherheit und in bezug auf die Einführung des bedingten Strafvollzugs